Presseinformation des deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) Nr. 40/2009 vom 1. Juli 2009
Kompromiss beim Fahrerlaubnisrecht / DFV wartet Praxistauglichkeit ab
Berlin – Nach heutiger Einigung im Verkehrsausschuss wird der
Deutsche Bundestag am Freitag dieser Woche die Einführung eines
Feuerwehr-Führerscheins beschließen. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75
Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen
Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch
reguläre Fahrschulen ermöglichen.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der
Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik
in den vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit
bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem
Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken
dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und
bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor
allem im ländlichen Raum.
„Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir haben
in der jetzigen politischen Konstellation das Mögliche erreicht. Unser
dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des
Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie
und darauf beruhend eine gene-relle Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen
DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der Vorsitzende des
Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons Weinzierl. Bis 4,75 Tonnen Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation möglichFür
den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch
Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des
Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt
werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit
fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein.
Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung,
sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder bekommen dadurch
einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten sinnvoll
gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger. Der bayerische
LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die
Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren
auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung
auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum
Beispiel im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen „C 1 Feuerwehr“: halbe Kosten und Umschreibung
Bis
7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung
ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit
maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und
zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung
der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung
in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben
werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich
in den Feuerwehren zu engagie-ren“, sagt DFV-Präsident Kröger. LFV-Vorsitzender
Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem Jahr
sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter
Kompromiss ist – da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen.
Unser langfristiges Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5
Tonnen ohne jeden zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie
dies jahrzehntelang möglich war.“ Nach der Beschlussfassung des
Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag
und dem Inkrafttreten muss zunächst noch die Umsetzung in den Ländern
durch Rechtsverordnungen erfolgen. Erst dann kann der
Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden. Pressemitteilung des DFV
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