| Gesetzentwurf Führerschein |
|
|
|
| Freitag, den 23. Juli 2010 um 20:28 Uhr | |
Ramsauer: Wir fördern das Ehrenamt mit Erleichterungen beim FeuerwehrführerscheinGesetzentwurf zur Änderung des StraßenverkehrsgesetzesPressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 19. Juli 2010, Nr.: 207/2010Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer setzt sich für weitere Erleichterungen beim Erwerb des Feuerwehrführerscheins ein. So hat Ramsauer jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. Ramsauer: "Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei Katastrophen- und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben. Gerade in den ländlichen Räumen muss der Nachwuchs gefördert werden. Daher will ich dieses Engagement für unsere Gesellschaft massiv unterstützen. Beim Erwerb des Feuerwehrführerscheines will ich jetzt bürokratische Hindernisse ausräumen. Noch im Sommer werden die Ressortabstimmung sowie die Anhörung der Länder und Verbände zu dem Gesetzentwurf stattfinden. Im Frühherbst ist die Kabinettvorlage geplant. "Ich weiß die Koalitionsfraktionen an meiner Seite und auch der Bundesrat hat bereits in der vergangenen Woche einen von Bayern und Sachsen eingebrachten Vorstoß in diese Richtung mehrheitlich befürwortet." Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage ist eine spezifische Ausbildung und Prüfung. Die Umsetzung und Ausgestaltung wird den Ländern freigestellt. Den Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfsdiensten stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Zur Kostenersparnis und um Nachwuchsproblemen entgegen zu wirken, wurden vom Bundesrat, den betroffenen Organisationen sowie MdB's insbesondere der CSU-Landesgruppe und MdEP's Erleichterungen im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen gefordert. Bundesverkehrsminister Ramsauer hatte dieses Engagement von Beginn an unterstützt. Hintergrund und Zahlen Aktive Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren: Anzahl und Verteilung ist von Land zu Land unterschiedlich: Während in Bayern auf 1.000 Einwohner 25,7 Freiwillige Feuerwehrleute entfallen, sind dies z. B. in Baden-Württemberg 9,9, in Nordrhein-Westfalen 4,6, in Niedersachsen 16,1 oder in Schleswig-Holstein 17,2 (Bundesdurchschnitt: 12,56). Anmerkung des Landesfeuerwehrverbandes:Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wo vorgeschlagen wird, die Fahrberechtigungsverordnung auf bis zu 7,5 Tonnen (für entsprechende Einsatzfahrzeuge) einzuführen. Niedersachen unterstützt die Länderinitiative.
|
|
| Aktualisiert ( Freitag, den 23. Juli 2010 um 20:35 Uhr ) |


