Feuerwehrverband Duderstadt-Eichsfeld

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Elektrische Leitungen und Anlagen

Da in der Landwirtschaft erhöhte Unfall- und Brandgefahren bestehen, werden besondere Anforderungen an elektrische Anlagen gestellt.
Sie müssen von einer Elektrofachkraft nach den anerkannten regeln der Elektrotechnik errichtet und unterhalten werden.

Sie müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, und da dieses keine Angaben über die Qualität macht, sollten sie ein zusätzliches Prüfkennzeichen besitzen, z.B. VDE, TÜV, VDE-GS oder TÜV-GS.

Festverlegte Leitungen und Kabel

  • Nicht in Fehlböden oder ähnlichen Hohlräumen verlegen, da Bissschäden von Nagetieren drohen.
  • Müssen vor mechanischen Beschädigungen durch Tiere und Maschinen geschützt werden.
  • Müssen im oder unter Putz oder in Rohren verlegt werden. Nur Kabel und Leitungen mit Kunststoffummantelung verwenden.
  • Freiliegende Kabel gegen Zug und mechanische Beschädigung (z.B. durch Kabelbrücke) schützen.

Steckverbindungen/Installationen

  • Nicht mit leichtentzündlichen Stoffen in Berührung bringen.
  • Nur genormte Stecker verwenden.
  • Drehstrom-Steckvorrichtungen müssen 5-polig sein.
  • Sicherungen niemals flicken oder überbrücken; Ursache der durchgebrannten Sicherung nachgehen.
  • Fehlerstrom-Schutzschalter einbauen und 1 mal monatlich und nach jedem Gewitter prüfen.

Elektrische Leuchten

  • Müssen ein Schutzgitter oder ein Schutzglas besitzen und dürfen nicht mit Heu, Stroh oder Staub bedeckt sein.
  • Sollten einen Schalter mit Kontrolllampe haben.
  • Dürfen keine zu starken Glühlampen haben.
  • Müssen bei Flackern oder glühenden Elektroden sofort ausgeschalten und ersetzt werden.

Infrarotstrahler

  • Dürfen an keiner Stelle heißer als 115°C sein.
  • Die Aufhängehöhe muss mindestens 50 cm betragen.
  • Tiere dürfen ihn nicht berühren oder herunterreißen können.
  • Müssen sicher befestigt sein und nach oben und seitlich durch einen Schutzschirm abgeschlossen sein.

Strahlungsöfen, Heizsonnen

  • Müssen so aufgestellt werden, dass brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
  • Dürfen, wenn die Oberflächentemperatur 120°C übersteigen kann, in Räumen mit leicht entzündlichen Inhalt generell nicht verwendet werden.

Blitzschutzanlagen

  • Wird von der Baubehörde eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben, muss - diese auch intakt sein und regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) z.B. vom TÜV überprüft werden.