Elektrische Leitungen und Anlagen
Da in der Landwirtschaft erhöhte Unfall- und Brandgefahren bestehen, werden besondere Anforderungen an elektrische Anlagen gestellt. Sie müssen von einer Elektrofachkraft nach den anerkannten regeln der Elektrotechnik errichtet und unterhalten werden.
Sie müssen mit einem CE-Kennzeichen versehen sein, und da dieses keine Angaben über die Qualität macht, sollten sie ein zusätzliches Prüfkennzeichen besitzen, z.B. VDE, TÜV, VDE-GS oder TÜV-GS. Festverlegte Leitungen und Kabel - Nicht in Fehlböden oder ähnlichen Hohlräumen verlegen, da Bissschäden von Nagetieren drohen.
- Müssen vor mechanischen Beschädigungen durch Tiere und Maschinen geschützt werden.
- Müssen im oder unter Putz oder in Rohren verlegt werden. Nur Kabel und Leitungen mit Kunststoffummantelung verwenden.
- Freiliegende Kabel gegen Zug und mechanische Beschädigung (z.B. durch Kabelbrücke) schützen.
Steckverbindungen/Installationen - Nicht mit leichtentzündlichen Stoffen in Berührung bringen.
- Nur genormte Stecker verwenden.
- Drehstrom-Steckvorrichtungen müssen 5-polig sein.
- Sicherungen niemals flicken oder überbrücken; Ursache der durchgebrannten Sicherung nachgehen.
- Fehlerstrom-Schutzschalter einbauen und 1 mal monatlich und nach jedem Gewitter prüfen.
Elektrische Leuchten - Müssen ein Schutzgitter oder ein Schutzglas besitzen und dürfen nicht mit Heu, Stroh oder Staub bedeckt sein.
- Sollten einen Schalter mit Kontrolllampe haben.
- Dürfen keine zu starken Glühlampen haben.
- Müssen bei Flackern oder glühenden Elektroden sofort ausgeschalten und ersetzt werden.
Infrarotstrahler - Dürfen an keiner Stelle heißer als 115°C sein.
- Die Aufhängehöhe muss mindestens 50 cm betragen.
- Tiere dürfen ihn nicht berühren oder herunterreißen können.
- Müssen sicher befestigt sein und nach oben und seitlich durch einen Schutzschirm abgeschlossen sein.
Strahlungsöfen, Heizsonnen - Müssen so aufgestellt werden, dass brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
- Dürfen, wenn die Oberflächentemperatur 120°C übersteigen kann, in Räumen mit leicht entzündlichen Inhalt generell nicht verwendet werden.
Blitzschutzanlagen - Wird von der Baubehörde eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben, muss - diese auch intakt sein und regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) z.B. vom TÜV überprüft werden.
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