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Bundeskabinett befürwortet Ausnahmeregelung; Neu 7,5 t |
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Geschrieben von: Tobias Steinmetz
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Montag, den 27. April 2009 um 17:34 Uhr |
Info des LFV zum Thema Führerschein
Liebe Kameradinnen und Kameraden, der DFV hat uns darüber informiert, dass die Grundlage für eine Regelung zum so genannten Feuerwehrführerschein geschaffen worden ist. Das Bundeskabinett hat mit einem entsprechenden Beschluss die Voraussetzungen hierfür geschaffen.
Auf dieser Grundlage können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht (u. a. aufgrund der technischen Entwicklung) erteilen. Das Gesetz bedarf jedoch noch gem. Artikel 80 Abs. 2 letzte Alternative GG der Zustimmung des Bundesrates. Da diesbezüglich der Gesetzgeber (Bund - Länder) noch keine Rechtsgrundlage geschaffen hat, ist das Führen von Feuerwehrfahrzeugen mit dem so genannten Feuerwehrführerschein jedoch zurzeit noch nicht möglich. Wir begrüßen die positive Weiterentwicklung ausdrücklich und freuen uns über unsere gemeinsame sowie erfolgreiche Feuerwehrverbandsarbeit und Initiative in dieser Angelegenheit. Über die weitere Entwicklung werden wir berichten. Mit kameradschaftlichen Grüßen gez. Hans Graulich gez. Michael Sander (Präsident) (Landesgeschäftsführer) |
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Aktualisiert ( Donnerstag, den 14. Mai 2009 um 17:31 Uhr )
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