Feuerwehrverband Duderstadt-Eichsfeld

Erlaubnis für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. Februar 2010 um 16:15 Uhr

Neuer Führerschein für Feuerwehren

Hannover. Als zweites Bundesland führt Niedersachsen den „Feuerwehr-Führerschein" ein. Das Kabinett beschloss gestern in Hannover eine Verordnung, die Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste einen Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen genehmigt, teilte die Staatskanzlei mit.
Eine EU-Vorschrift für Führerscheine hatte bislang dazu geführt, dass eine Vielzahl von Einsatzwagen nicht mehr mit dem Autoführerschein gefahren werden durfte. Die neuen Fahrberechtigungen sollen die Gemeinden, die Landkreise und kreisfreien Städte erteilen können.
Die Auswirkungen der EU-Führerscheinregelungen seien bislang durch die vorhandenen Fahrerlaubnisse kompensiert worden. Lediglich die Besitzer von Führerscheinen, die vor 1999 absolviert wurden, durften die Fahrzeuge über 3,5 Tonnen noch fahren. Nunmehr müssten neue Generationen ausgebildet werden, um die betroffenen Fahrzeuge in den Einsatz bringen zu können.
„Durch die Verordnung machen wir den Weg für einen organisationsinternen Befähigungsnachweis frei, einfach und unbürokratisch", sagte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) laut Mitteilung. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) fordere er zudem eine Ausweitung der Regel auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen.
Aktualisiert ( Freitag, den 09. April 2010 um 15:00 Uhr )