Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung) -FwVO-
Info des Landesfeuerwehrverbandes 2010-34
Liebe Kameradinnen und Kameraden, aufgrund unseres Einzel-Rundschreibens vom 10.06.2009, mit dem wir den Entwurf der Verordnung über die Organisation der kommunalen Feuerwehren im Land Niedersachsen -Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO) zur Änderung der Verordnungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Land Niedersachsen des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport mit Schreiben vom 05.06.2009 mitgeteilt und um Stellungnahme dazu gebeten hatten, sind uns zahlreiche Stellungnahmen unserer 55 Mitgliedsverbände, den Landesgruppen BF und WF sowie von den Vorsitzenden der LFV-FA zugegangen.
Für die Abgabe Ihrer Stellungnahmen und die damit verbundenen Bemühungen, Ihre Hinweise, Anregungen, aber auch Bedenken möchten wir uns nochmals bestens bedanken. Der LFV-Vorstand hat alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig geprüft - u.a. auch den Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen -, die teilweise inhaltlich ähnlich oder übereinstimmend waren. Zusammen mit den Anmerkungen und Hinweisen sowie Forderungen aufgrund des Beschlusses des LFV-Vorstandes wurde dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Ref. B 22, Entsprechendes ordnungsgemäß vorgelegt. Das Nds. MI hat neben uns aber auch andere Stellen - u.a. die Kommunalen Spitzenverbände - zu den vorgesehenen Änderungen der drei wichtigen Feuerwehrverordnungen gehört.
Nunmehr ist die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (im Lande Niedersachsen vom 30.04.2010) Feuerwehrverordnung – FwVO - in dem bei uns heute eingegangenen Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt vom 6. Mai 2010, Seite 185 ff veröffentlicht worden. Die Verordnung ist am Tage nach Ihrer Verkündigung, also am 01.05.2010, in Kraft getreten.
Die FwVO gliedert sich in drei Teile:
- 1. Mindeststärke, Gliederung und Mindestausrüstung der FF
- 2. Eintritt in den Dienst, Verleihung von Dienstgraden und Übertragung bestimmter Funktionen bei den FF
- 3. Dienstkleidung, Dienstgradabzeichen, Funktionsbezeichnungen und persönliche Schutzausrüstung
Ein Abdruck des Textes der Änderungsverordnung ist als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme und Auswertung beigefügt. Wir sind erfreut, dass viele Punkte unserer fachlichen Anregungen, Wünsche, Hinweise und Forderungen aus den Kreisfeuerwehrverbänden bzw. des LFV-Vorstandes, der gem. LFV-Satzung für das Anhörungsverfahren primär zuständig ist, aus unserer Stellungnahme vom Ministerium für Inneres und Sport Berücksichtung fanden.
Wie das Nds. MI auf Anfrage mitgeteilt hat, werden demnächst die Komplettfassungen der o.a. Verordnungen unter Berücksichtigung der einzelnen Bestimmungen der Änderungsverordnung auch auf der Homepage der Nds. Landesfeuerwehrschulen Celle / Loy (zum Downloaden) nachzulesen sein. Bitte unterrichten Sie Ihre Mitglieder in Ihrem Wirkungskreis entsprechend.
Mit kameradschaftlichen Grüßen gez. Hans Graulich LFV-Präsident gez. Michael Sander Landesgeschäftsführer
Download der Änderungsverordnung |