Feuerwehrverband Duderstadt-Eichsfeld

Blaulicht und Martinshorn - was tun? PDF Drucken E-Mail

Wegerecht nach §38 StVO

Begegnet man im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, dann ist ein Notfall nicht weit.

Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 StVO geregelt.
Das sogenannte Wegerecht wird von Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste eile geboten ist:

* um Menschenleben zu retten
* um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
* um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
* um flüchtige Personen zu verfolgen ( kommt bei der Feuerwehr eher selten vor ;-))
* um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht,
d. h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Wie begegnet man Einsatsfahrzeugen richtig?

Orientierung:

* Ruhe bewahren!
* Woher kommen die Signale?
* In welche Richtung bewegen sich die Einsatzsfahrzeuge?
* Wie viele Fahrzeuge sind es?

Verhaltenshinweise:

* Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche richtung man Platz schaffen will
* Dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z. B. Radfahrer/Fußgänger) achten.

Quelle und Download: Flyer des ADAC und des LFV (PDF)